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Gästebuch
   Ich habe noch keinen Führerausweis

::  Besuch des obligatorischen Nothelferkurses (6 Jahre gültig)
::  Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und unterschreiben
::  Sehtest bei einem autorisierten Optiker
::  1 Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm beilegen.    
::  Identitätsnachweis mit allen Unterlagen und ID oder Pass auf der Einwohnerkontrolle
::  Bestätigung über den Besuch eines Nothilfekurses beilegen. Die Bestätigung ist spätestens mit
    der Anmeldung zur Basistheorieprüfung erforderlich!! (Gültigkeit der Kurse 6 Jahre).
::  Alle Unterlagen prüfen und einsenden an das Strassenverkehrsamt
::  Erhalt der Anmeldekarte für die Theorieprüfung nach ca. einer Woche
::  Vorbereitung und Anmeldung zur theoretischen Führerprüfung
::  Theorieprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)
::  Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweises ausgestellt (Gültigkeit 24

    Monate)
::  Der Lernfahrausweisinhaber ist berechtigt, mit der praktischen Fahrausbildung zu beginnen
::  Besuch des obligatorischen Verkehrskundeunterrichts (VKU)
::  Vollständige praktische Fahrausbildung, natürlich am besten bei Moto/Car Expert Fahrschule ;-)
::  Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
::  Praktische Führerprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)
::  Nach bestandener Führerprüfung wird der „Führerausweis auf Probe“ ausgestellt, (Gültigkeit 3
    Jahre).
::  Innerhalb dieser 3 Jahre muss die obligatorische 2. Phase (www.2pa.ch) über insgesamt 16
    Stunden besucht werden, damit der Führerausweis definitiv ausgestellt wird. Anmeldung über
    Moto/Car Expert Fahrschule.
::  Die Probezeit wird bei einem ersten Fahrausweisentzug um 1 Jahr verlängert. Bei einem zweiten
    Entzug wird der Führerausweis definitiv aberkannt.
::  Wer ihn wieder erwerben will, muss sich einer verkehrspsychologischen Untersuchung
    unterziehen. Ist diese erfolgreich, so kann frühestens 12 Monate nach dem Entzug ein neuer
    Fahrausweis ausgestellt werden. Die Ausbildung beginnt von vorne.

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