Kategorie A (unbeschränkt)
Motorräder mit einer Motorleistung
von mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und
Leergewicht von mehr als 0,16 kW/kg
Mindestalter: 25 Jahre
(Direkteinstieg) oder 2 Jahre Fahrpraxis Kat. A beschränkt.
Erforderliche Kategorien: keine
Praktische Grundschulung: 6 Stunden für Inhaber
Kat. A1, ansonsten 12 Stunden
Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die
praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie
A1 absolvieren.
Gültigkeit Lernfahrausweis:
4 Monate, 12 Monate
nach absolvierter Grundschulung
Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich
Erforderliche Bekleidung für Kat. A
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Motorradhelm (geprüft nach ECE Reglement 22)
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Motorradhandschuhe
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Motorradjacke
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Motorradhose
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Motorradstiefel oder
knöchelschützendes festes Schuhwerk
Prüfungsfahrzeug
Ein zweirädriges
Motorrad ohne Seitenwagen, mit einer
Motorleistung von mindestens 35 kW
und zwei Sitzplätzen.
Ausbildungsschritte ohne Obligatorium
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Nothelferkurs
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SHT 1 mit Handling, Notbremsung, Ausweichen und Prüfungsmanöver
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Fahrstunden mit Soziusbetrieb
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Kontrollfahrt (Probeprüfung)
Ergänzende Kurse sind
empfehlenswert. Fahrstunden werden Ihren Anforderungen und
Bedürfnissen entsprechend individuell angepasst.
Wegleitung
Bitte wählen Sie unten ihren derzeitigen Ausbildungsstand aus.
1.
Ich bin über 25 und habe
noch keinen Führerausweis.
2.
Ich bin über 25 und habe
den Führerausweis der Kat. B (Auto)
3.
Ich habe den
Führerausweis Kat. A1, Datum im Führerausweis vor dem 1.
April 2003
4.
Ich habe den
Führerausweis Kat. A1, Datum im Führerausweis nach dem 1.
April 2003
5.
Ich habe den
Führerausweis der Kat. A beschränkt (von der Kat. A1
umgeschrieben auf Kat. A
beschränkt)
6.
Ich habe den
Führerausweis der Kat. A beschränkt (mit Führerprüfung nach dem
1. April 2003).
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