Kategorie M
Motorfahrrad (Mofa) bis 50cm3, max. 0.9kW (1.2 PS),
Höchstgeschwindigkeit 30 Km/h
Der Ausweisinhaber darf zudem Leichtmofas und andere
Fahrzeuge, für welche kein Führerausweis erforderlich ist, vor
dem Erreichen des 16. Altersjahr führen.
Voraussetzungen
Mindestalter: 14 Jahre
Erforderliche Kategorien:
keine
Theorieprüfung:
vereinfachte Theorie für Kat. M
Gültigkeit Lernfahrausweis:
Kein Lernfahrausweis notwendig
ü
Verkehrskunde nicht notwendig
ü
Nothelferkurs nicht notwendig
Erforderliche Bekleidung für Kat. M
ü
Motorradhelm (geprüft nach ECE Reglement 22)
Eine praktische Führerprüfung wird nur dann
verlangt, wenn der Bewerber das Mindestalter noch nicht erreicht
hat oder wenn die Behörde Zweifel an der Eignung hat.
Wegleitung
·
Formular
"Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und
unterschreiben.
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Sehtest
bei einem autorisierten
Optiker
<--
·
1
Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm beilegen.
·
Identitätsnachweis mit allen Unterlagen und ID oder Pass auf der
Einwohnerkontrolle
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Alle
Unterlagen prüfen und einsenden an das Strassenverkehrsamt.
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Erhalt der
Anmeldekarte für die Theorieprüfung nach ca. einer Woche
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Vorbereitung und Anmeldung zur theoretischen Führerprüfung
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Theorieprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)
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Nach
bestandener Theorieprüfung wird der Führerausweis ausgestellt.
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